EC London Englisch lernen in London, England
  Englisch lernen in England  
 
 

EC London : Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchung & Umbuchung
  • Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus. An Werktagen wird Ihre Anmeldung im Normalfall wenige Stunden nach deren Eingang bestätigt.
  • Sollte die gewünschte Unterkunft zum Zeitpunkt Ihrer Buchung nicht mehr verfügbar sein, so sendet Ihnen die Schule normalerweise Alternativvorschläge für die Unterkunft zu. Selbstverständlich können Sie die Buchung kostenlos zurückziehen, wenn Ihnen die Alternativoptionen nicht zusagen.
  • Der Rechnungsbetrag wird spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn fällig oder bei last minute Anmeldungen ist die Zahlung bei Rechnungserhalt fällig.
  • Der Rechnungsbetrag kann entweder auf unser englisches oder auf unser deutsches Konto überwiesen oder mit Kreditkarte beglichen werden.
  • Für Sprachschüler, die ein Visum benötigen, können andere Zahlungbedingungen gelten.
  • EC behält sich das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 GBP für jede Änderung (Unterkunft, Kurs, etc.) die der Sprachschüler nach Bestätigung der ursprünglichen Anmeldung vornimmt, zu berechnen. Dies gilt ebenso für Änderungswünsche seitens des Sprachschülers, wenn der Kurs bereits angetreten wurde.
  • Schüler, die Unterricht ausfallen lassen, zu spät kommen oder zu früh gehen, erhalten keine Erstattung für verpasste Unterrichtsstunden.

Gebühren

  • Alle Preise verstehen sich in Britischen Pfund (GBP).
  • Die Gebühren beinhalten: Einstufungstest/s, Registrierung, Unterricht, Abschlusszeugnis und einige Unternehmungen, Anmeldegebühren, Unterkunftsvermittlungsgebühren.
  • Nicht mit eingeschlossen sind: Kursbücher/Kursmaterial (20,- £), Gebühren für Examen, Ausflüge und Eintrittsgelder, verschiedene Aktivitäten, Versicherung, & Bankgebühren.
  • Sprachschüler, die sich für einen Prüfungsvorbereitungskurs anmelden, werden nicht automatisch für die entsprechende Prüfung angemeldet.

Feiertage und schulfreie Tage

  • Während des Akademischen Jahres und im Sommer gibt es 'Bank holidays' (öffentliche Feiertage) in England. An diesen Tagen ist die Schule geschlossen. Bitte beachten Sie, dass unsere Kurszeiten diese Feiertage teilweise beachten. Für Wochen mit Feiertagen können wir leider weder Ermäßigungen noch Rückerstattungen gewähren.
  • Im Jahr 2010 haben wir an folgenden Tagen geschlossen:
    • 01. Januar - 03. Januar 2010
    • 02. April 2010
    • 05. April 2010
    • 03. Mai 2010
    • 31. Mai 2010
    • 30. August 2010
    • Weihnachtsferien: 18. Dezember 2010 - 02. Januar 2011
    • Samstags und Sonntags
  • Im Jahr 2011 haben wir an folgenden Tagen geschlossen:
    • 01. Januar - 03. Januar 2011
    • 22. April 2011
    • 25. April 2011
    • 02. Mai 2011
    • 30. Mai 2011
    • 29. August 2011
    • Weihnachtsferien: 24. Dezember 2011 - 03. Januar 2012
    • Samstags und Sonntag

Versicherung

  • Die Sprachschüler müssen über eine ausreichende Reise-, Reiserücktritts- und Krankenversicherung verfügen.

Unterkunft / An- und Abreise:

  • Die Anreise bei den von EC London arrangierten Unterkünften (Gastfamilie, Schulresidenzen, Wohnheim, etc.) sollte am Sonntag vor Kursbeginn erfolgen.
  • Die Abreise bei den von EC London arrangierten Unterkünften sollte am Samstag nach Kursende erfolgen.
  • Bei abweichenden An- bzw. Abreisetagen behält die Schule sich das Recht vor, entsprechende Zuschläge zu berechnen.
  • Für die Unterkunft in den Residenzen wird bei der Ankunft eine Kaution in Höhe von £ 100 fällig.

Stornierung

  • Für alle Stornierungen, die weniger als 14 Tage vor Kursbeginn oder Unterkunftsbezug bei EC London eingehen, wird eine Stornogebühr in Höhe des Preises für eine Woche Kurs und Unterkunft - das jeweils frühere Datum zählt - fällig.
  • Normalerweise gibt es keine Rückerstattung des Kurs- oder Unterkunftspreises nach Ankunft des Sprachschülers in London. Es obliegt dem Schulmanagement, einer Rückerstattung von Kurs- oder Unterkunftskosten zuzustimmen.

Ausschluß

  • EC London behält sich das Recht vor, Sprachschüler, die ein inakzeptables Verhalten zeigen oder ständig fehlen vom Unterricht auszuschließen. In diesem Fall werden keinerlei Rückerstattungen gewährt. Die Kosten für die Rückreise trägt ausschließlich der Sprachschüler.

Transfer (falls erwünscht)

  • Folgende Informationen zur Anreise: Ankunftszeit, Flugnummer, Fluglinie und Herkunftsland/-stadt müssen EC London sieben Tage vor Ankunft des Sprachschülers mitgeteilt werden, damit EC London den Flughafentransfer entsprechend arrangieren kann.

Stundenplan

  • Jede Stunde dauert 45 Minuten.
  • Unterrichtsbetreuung findet von Montag bis Freitag statt.
  • Am ersten Tag werden die Schüler getestet und ihrem Kenntnisstand entsprechend den Klassen zugeteilt.
  • Die Kurse finden montags bis freitags von 9:00-10:30, 10:45-12:15 Uhr (20 Wochenstunden) & 12:45-14.15 Uhr (30 Wochenstunden) statt.
  • EC London behält sich das Recht vor, einen "Double banking" Stundenplan einzuführen, d.h. dass die Sprachschüler wöchentlich abwechselnd vormittags und abwechselnd nachmittags entweder von 9:00-10:30 & 10:45-12:15 Uhr oder von 14:30-16:00 & 16:15-17:45 Uhr Unterricht haben werden. Schüler, die einen Kurs mit 30 Wochenstunden gebucht haben, haben auch täglich von 12:45 bis 14:15 Unterricht.
  • Klicken Sie bitter hier für weitere Informationen über Double Banking.
  • EC London behält sich das Recht vor, die Unterrichtszeiten abzuändern und den Unterricht an anderen Tageszeiten als angegeben abzuhalten.
  • Bei Einzelunterrichtsbuchungen behält sich EC London das Recht vor, den Stundenplan für die Einzelunterrichtseinheiten nach Ermessen der Schule zu organisieren. Bestimmte Kurszeiten können nicht gewährleistet werden.
  • Beim Intensivkurs behält sich die Schule das Recht vor, die angebotenen Zusatzmodule und Fachbereiche jederzeit abzuändern. Die Auswahl ist von der jeweiligen Anfrage für die einzelnen Fachbereiche abhängig.
  • EC behält sich das Recht vor, jederzeit Sonderangebote ohne vorherige Ankündigung abzuändern oder aus dem Programm zu nehmen.

Verminderung der Stundenzahl

  • EC London behält sich das Recht vor, die Anzahl von Unterrichtsstunden aufgrund einer zu niedrigen Anzahl von Schülern zu vermindern. Wenn in einer Klasse nur 1 bis 3 Sprachschuler sind, so behalt sich EC London das Recht vor, die Anzahl der Unterrichtseinheiten zu reduzieren. Es ist sehr selten der Fall, dass die Anzahl von Sprachschulern so niederig ist.

Zusätzliche Bestimmungen für Kurse für Kinder und Jugendliche

  • Minderjährige ohne Begleitung - aufgrund der Auflagen mancher Fluglinien müssen alleinreisende Kinder (normalerweise unter 12 Jahre) von einem Vetreter der Schule zum Flughafen begleitet werden. Der Vertreter der Schule muss solange im jeweiligen Flughafen bleiben, bis das Flugzeug mit dem alleinreisenden Kind gestartet ist. Der Aufpreis für diesen Service kostet 30,- GBP pro Schüler (bitte beachten Sie, dass dieser Betrag nicht die Taxikosten beinhält).
  • Ausschluß - Die Schule behält sich das Recht vor, Sprachschüler aufgrund ihres nicht-akzeptablen Verhalten vom Juniorprogramm auszuschließen, Gründe hierfür können, müssen aber nicht, die folgenden sein: Besitz oder Konsum von illegalen Drogen und Alkohol, Rauchen in den Schlafzimmern, vorsätzliche und böswillige Beschädigung von Schuleigentum oder in der Unterkunft, Bedrohung der Sicherheit anderer Schüler, Bruch des vor Ort geltenden Gesetzes, das Nichteinhalten der Ausgangszeiten. In diesem Falle gibt es keine Kostenrückerstattung. Die Kosten für die Rückreise sind vom Schüler zu tragen.
  • Beschädigung von Eigentum - Die Schüler müssen für jegliche Kosten, die durch die Beschädigung von Eigentum auftreten, selbst aufkommen.
  • Versicherung - Die Schüler müssen während ihres Aufenthaltes in London und während ihrer Teilnahme am Programm im Besitz einer adäquaten Kranken-, Unfall- und Reiseversicherung sein.
  • Ausgangszeiten - Alle Schüler die am Junior Programm teilnehmen müssen sich strikt an die von der Schule vorgegebenen Ausgangszeiten halten.

Beschwerden

  • Wenn ein Sprachschüler mit irgendeinem Aspekt des Programms unzufrieden ist, so sollte er die Schule umgehend darüber informieren.

Vertragspartner, Gerichtsstand, Haftung

  • Der Vertragspartner ist EC London, 3 Stukeley Street, Covent Garden, London WC2B 5LB, England
  • Gerichtsstand für alle Rechtsangelegenheiten ist das jeweils zuständige Gericht in England. Streitigkeiten aller Art werden nach englischem Recht verhandelt.
  • Für Diebstahl, Unfall oder andere unangenehme Vorkommnisse, die Ihnen in der Schule, in Ihrer Unterkunft oder auch woanders passieren, haften wir nicht.
  • Bitte beachten Sie, dass die originalen englischen AGB sowie die Preise auf der Original-Preisliste gültig und rechtskräftig sind. Bitte klicken Sie hier, um sich die Original-AGB bzw. die Original-Preise herunterzuladen.
 

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